Werbe- und Finanzierungshinweise
Stand: 21. September 2026. aware-keystone trennt redaktionelle Orientierung von bezahlten Darstellungen.
1. Kennzeichnung
Bezahlte Inhalte werden klar als Anzeige, Partnerhinweis oder Werbung bezeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt unmittelbar am betreffenden Element, etwa durch ein deutlich erkennbares Kürzel oder Wort im unmittelbaren Umfeld des Hinweises, damit eine Verwechslung mit redaktionellem Inhalt vermieden wird. Ein Beispiel: Wird im Ressourcenbereich ein externes Angebot vorgestellt, zu dem eine wirtschaftliche Beziehung besteht, erhält dieser Abschnitt eine sichtbare Kennzeichnung als Anzeige oder Partnerhinweis, bevor der eigentliche Text beginnt. Diese Kennzeichnung wird unabhängig vom verwendeten Endgerät, also sowohl in der mobilen als auch in der Desktop-Ansicht, in gleicher Weise dargestellt. Fehlt eine solche Kennzeichnung an einer Stelle, handelt es sich um rein redaktionellen Inhalt ohne bezahlte Grundlage.
- a) Die Kennzeichnung erscheint unmittelbar am betreffenden Element vor dem eigentlichen Text.
- b) Sie wird auf mobilen und Desktop-Ansichten gleich dargestellt.
2. Redaktionelle Hoheit
Finanzielle Unterstützung verändert nicht die redaktionellen Leitlinien. Über Auswahl, Gewichtung und Bewertung eines Themas entscheidet ausschließlich die Redaktion nach den in den redaktionellen Leitlinien beschriebenen Grundsätzen, unabhängig davon, ob im Umfeld eines Beitrags eine Anzeige geschaltet ist. Ein Beispiel: Ein Partnerhinweis zu einem externen Dienstleister führt nicht dazu, dass ein kritischer redaktioneller Hinweis zu diesem Themenbereich unterdrückt oder abgeschwächt wird. Werbliche Auftraggeber erhalten keinen Einfluss auf den Wortlaut oder die Einordnung redaktioneller Texte. Diese Trennung wird auch bei einer möglichen künftigen Ausweitung werblicher Kooperationen beibehalten.
- a) Werbliche Auftraggeber erhalten keinen Einfluss auf Wortlaut oder Einordnung.
- b) Diese Trennung gilt auch bei künftiger Ausweitung werblicher Kooperationen.
3. Keine Garantien
Werbliche Aussagen sind keine Zusage für Beschäftigung, Anerkennung oder ein bestimmtes Ergebnis. Ein in einer Anzeige beschriebenes Angebot, etwa eine Beratungsleistung, stellt lediglich eine Beschreibung dieses Angebots dar, nicht jedoch eine Aussage über den tatsächlichen Ausgang eines individuellen Verfahrens. Ein Beispiel: Wird ein Sprachkursangebot als Anzeige dargestellt, bedeutet dies nicht, dass der Besuch dieses Kurses ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder eine bestimmte berufliche Folge nach sich zieht. Für die inhaltliche Richtigkeit einer werblichen Aussage ist der jeweilige Werbetreibende verantwortlich, nicht die Redaktion von aware-keystone. Leserinnen und Leser werden gebeten, werbliche Angaben stets eigenständig zu prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffen.
- a) Werbliche Angaben sind eigenständig durch die Leserin oder den Leser zu prüfen.
- b) Für die inhaltliche Richtigkeit haftet der jeweilige Werbetreibende.
4. Auswahl
Partner müssen nachvollziehbare Angaben zu Angebot und Verantwortlichkeit bereitstellen. Vor einer Zusammenarbeit wird geprüft, ob der jeweilige Anbieter über eine erreichbare Anschrift, eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und, soweit gesetzlich vorgesehen, ein vollständiges Impressum verfügt. Ein Beispiel: Ein Anbieter, der keine überprüfbaren Kontaktangaben bereitstellt, wird nicht als Werbepartner aufgenommen. Die Auswahlkriterien orientieren sich zudem an der thematischen Passung zum redaktionellen Umfeld dieser Website, etwa im Bereich beruflicher Orientierung oder Sprachförderung. Eine einmal erfolgte Aufnahme wird in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf beendet, wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt sind.
- a) Partner benötigen eine erreichbare Anschrift und ein vollständiges Impressum.
- b) Eine Aufnahme wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf beendet.
5. Nutzerentscheidung
Leserinnen und Leser entscheiden selbst, ob sie einen externen Dienst nutzen. Ein Klick auf einen als Anzeige gekennzeichneten Hinweis führt zu einem eigenständigen externen Angebot, für dessen weitere Inhalte, Vertragsbedingungen und Datenverarbeitung der jeweilige Betreiber verantwortlich ist. Ein Beispiel: Wird über einen Partnerhinweis ein externes Beratungsangebot aufgerufen, gelten ab diesem Zeitpunkt die Bedingungen und Datenschutzhinweise des externen Anbieters, nicht mehr die dieser Website. Die Entscheidung, ein solches externes Angebot in Anspruch zu nehmen, liegt vollständig bei der jeweiligen Nutzerin oder dem jeweiligen Nutzer. Aware-keystone empfiehlt, vor einer Nutzung die eigenen Bedingungen des externen Anbieters zu prüfen.
- a) Ab dem Klick auf einen externen Hinweis gelten die Bedingungen des externen Anbieters.
- b) Aware-keystone empfiehlt eine eigenständige Prüfung vor Nutzung.
6. Links
Externe Links können wirtschaftlich verbunden sein; dies wird im Umfeld des Links erklärt. Eine wirtschaftliche Verbindung besteht insbesondere dann, wenn für die Nennung eines Angebots eine Vergütung erfolgt oder ein sonstiger geschäftlicher Zusammenhang besteht. Ein Beispiel: Ein im Ressourcenbereich verlinktes Angebot, für dessen Nennung eine Vergütung vorgesehen ist, wird unmittelbar neben dem Link entsprechend gekennzeichnet. Links ohne eine solche Kennzeichnung stehen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang und werden ausschließlich aus redaktionellen Gründen gesetzt. Die Kennzeichnungspraxis wird regelmäßig überprüft, um eine durchgängige und nachvollziehbare Kennzeichnung sicherzustellen.
- a) Eine Vergütung für die Nennung eines Angebots wird unmittelbar am Link kenntlich gemacht.
- b) Links ohne Kennzeichnung stehen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang.
7. Datenschutz
Werbe- und Trackingtechnologien werden nur nach erforderlicher Einwilligung eingesetzt. Aktuell werden keine personalisierten Werbetechnologien eingesetzt, die eine vorherige Einwilligung über das Cookie-Banner erfordern würden; die Darstellung von Anzeigen oder Partnerhinweisen erfolgt unabhängig von einer individuellen Nutzerkennung. Ein Beispiel: Ein Partnerhinweis wird allen Besucherinnen und Besuchern eines Beitrags in gleicher Form angezeigt, unabhängig von deren Cookie-Auswahl. Sollte künftig eine Werbetechnologie eingesetzt werden, die eine Einwilligung erfordert, wird dies vorab in der Cookie-Erklärung sowie in diesem Dokument ergänzt. Bis dahin gelten für sämtliche werblichen Elemente dieselben Datenschutzgrundsätze wie für die übrigen Inhalte dieser Website.
- a) Aktuell werden keine personalisierten, einwilligungspflichtigen Werbetechnologien eingesetzt.
- b) Eine künftige Änderung würde vorab in der Cookie-Erklärung ergänzt.
8. Beschwerden
Fragen zur Kennzeichnung beantwortet die Redaktion unter +49 30 5789123. Ergänzend können schriftliche Anfragen an Leipziger Straße 124, 10117 Berlin, gerichtet werden, insbesondere wenn eine ausführlichere Erläuterung zu einer konkreten Kennzeichnung gewünscht wird. Für eine zügige Bearbeitung sollte eine Anfrage möglichst die betroffene Unterseite und den betroffenen Hinweis benennen. Beschwerden zur Kennzeichnungspraxis werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen geprüft und beantwortet. Sollte sich eine Beschwerde als berechtigt erweisen, wird die betroffene Kennzeichnung zeitnah angepasst.
- a) Anfragen sollten die betroffene Unterseite und den betroffenen Hinweis benennen.
- b) Berechtigte Beschwerden führen zu einer zeitnahen Anpassung der Kennzeichnung.
9. Aktualität
Hinweise werden bei Veränderung der Zusammenarbeit aktualisiert. Endet eine Partnerschaft mit einem externen Anbieter, wird der zugehörige Hinweis zeitnah entfernt oder als nicht mehr aktiv gekennzeichnet, damit keine veralteten Angaben bestehen bleiben. Ein Beispiel: Wird ein Kooperationsangebot eingestellt, wird der entsprechende Abschnitt im Ressourcenbereich innerhalb angemessener Zeit angepasst oder entfernt. Neue Kooperationen werden erst nach Abschluss der in Abschnitt 4 beschriebenen Prüfung veröffentlicht. Diese Aktualisierungspraxis gilt unabhängig davon, ob eine Kooperation befristet oder unbefristet vereinbart wurde.
- a) Beendete Partnerschaften werden zeitnah entfernt oder als inaktiv gekennzeichnet.
- b) Neue Kooperationen werden erst nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht.
10. Revision
Diese Fassung wurde am 21. September 2026 veröffentlicht. Vorangegangene Fassungen dieses Dokuments werden für einen angemessenen Zeitraum archiviert, um im Bedarfsfall nachvollziehen zu können, welche Kennzeichnungsregeln zu einem bestimmten Zeitpunkt galten. Wesentliche Änderungen an diesen Werbehinweisen werden im folgenden Änderungsverzeichnis kurz zusammengefasst. Rein redaktionelle Prüfungen ohne inhaltliche Änderung, wie die aktuelle Prüfung, werden ebenfalls mit Datum dokumentiert. Bei Fragen zu einer früheren Fassung kann die Redaktion über die oben genannten Kontaktwege angesprochen werden.
- a) Frühere Fassungen werden für einen angemessenen Zeitraum archiviert.
- b) Rein redaktionelle Prüfungen ohne inhaltliche Änderung werden ebenfalls mit Datum dokumentiert.
- 3. Januar 2026 – Erstveröffentlichung dieser Werbehinweise
- 21. September 2026 – redaktionelle Prüfung ohne inhaltliche Änderung