Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 21. September 2026. aware-keystone möchte Informationen klar, tastaturbedienbar und mit ausreichenden Kontrasten anbieten.

1. Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines und prüfen Inhalte regelmäßig. Als fachliche Orientierung dient insbesondere die Konformitätsstufe AA der aktuellen Fassung dieser Richtlinien, ohne dass hierfür eine förmliche Zertifizierung besteht. Ein Beispiel: Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund werden so gewählt, dass sie den empfohlenen Mindestkontrastwerten für Fließtext möglichst nahekommen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen der laufenden redaktionellen und technischen Pflege der Website, wobei neue Inhalte bereits nach den aktuellen Grundsätzen erstellt werden. Ältere Beiträge werden im Rahmen turnusmäßiger Überarbeitungen an diese Grundsätze angepasst, sofern technische Anpassungen erforderlich sind.

  • a) Neue Inhalte werden von Beginn an nach der Konformitätsstufe AA konzipiert.
  • b) Ältere Beiträge werden im Rahmen turnusmäßiger Überarbeitungen technisch angepasst.

2. Wahrnehmbarkeit

Überschriften, Absätze und Tabellen sind strukturiert. Bilder erhalten beschreibende Alternativtexte. Die Struktur folgt einer logischen Hierarchie, bei der eine Hauptüberschrift je Seite von passenden Zwischenüberschriften gegliedert wird, damit Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer sich anhand der Überschriftenebenen orientieren können. Alternativtexte für Bilder beschreiben den sichtbaren Inhalt möglichst konkret, etwa die dargestellte Situation oder das abgebildete Motiv, anstatt lediglich einen allgemeinen Platzhalter zu verwenden. Ein Beispiel: Ein Foto eines Schreibtisches mit Bewerbungsunterlagen erhält einen Alternativtext, der die dargestellte Szene beschreibt, anstatt nur "Bild" zu benennen. Tabellen werden mit erkennbaren Kopfzeilen versehen, damit tabellarische Zusammenhänge auch ohne visuelle Wahrnehmung nachvollziehbar bleiben.

  • a) Überschriftenebenen folgen einer durchgängigen Reihenfolge ohne Sprünge.
  • b) Alternativtexte beschreiben das dargestellte Motiv, nicht lediglich den Dateinamen.

3. Bedienbarkeit

Navigation und Formulare sollen mit Tastatur erreichbar sein. Der Fokus wird sichtbar dargestellt. Alle Hauptmenüpunkte und das mobile Menü können ohne Maus allein über die Tabulatortaste angesteuert und mit der Eingabetaste ausgelöst werden. Formularfelder, etwa im Kontaktformular, sind mit erkennbaren Beschriftungen versehen, sodass auch bei ausschließlicher Tastaturbedienung klar ist, welche Angabe in welchem Feld erwartet wird. Ein Beispiel: Beim Durchtabben der Seite wird der jeweils aktive Link oder Button durch eine deutlich erkennbare Umrahmung hervorgehoben, damit die aktuelle Position im Seitenaufbau erkennbar bleibt. Interaktive Elemente wie das Cookie-Banner sind ebenfalls vollständig per Tastatur bedienbar, einschließlich der Schaltflächen zum Akzeptieren oder Ablehnen.

  • a) Sämtliche Menüpunkte sind ausschließlich über die Tabulatortaste erreichbar.
  • b) Formularfelder verfügen über sichtbar zugeordnete Beschriftungen.

4. Verständlichkeit

Texte verwenden klare Sprache und erklären Fachbegriffe. Lange Inhalte sind durch Zwischenüberschriften gegliedert. Fachbegriffe aus dem Bereich der beruflichen Anerkennung oder des Aufenthaltsrechts werden bei erster Verwendung kurz erläutert oder mit einem Verweis auf das Glossar versehen, damit auch Leserinnen und Leser ohne Vorwissen dem Text folgen können. Ein Beispiel: Der Begriff "Referenzberuf" wird im entsprechenden Ratgeberartikel kurz definiert, bevor er im weiteren Text verwendet wird. Längere Beiträge werden zusätzlich durch eine Einleitung sowie durch Zwischenüberschriften in überschaubare Abschnitte gegliedert, sodass gezielt zu einem bestimmten Unterthema gesprungen werden kann. Satzlänge und Wortwahl werden bewusst zurückhaltend gehalten, um die Lesbarkeit auch bei komplexen Verwaltungsthemen zu erhalten.

  • a) Fachbegriffe werden bei erster Nennung kurz erläutert oder mit dem Glossar verlinkt.
  • b) Längere Beiträge sind durch Zwischenüberschriften in überschaubare Abschnitte gegliedert.

5. Kompatibilität

Wir testen aktuelle Browser und mobile Ansichten. Einzelne Unterschiede durch assistive Technologien sind möglich. Zu den regelmäßig geprüften Umgebungen zählen aktuelle Versionen gängiger Browser sowohl auf Desktop- als auch auf Mobilgeräten, um eine möglichst breite Abdeckung sicherzustellen. Da assistive Technologien wie Screenreader oder Sprachsteuerungen von unterschiedlichen Herstellern stammen und sich in ihrer Interpretation von Webinhalten leicht unterscheiden können, kann die Darstellung im Einzelfall geringfügig variieren, auch wenn die zugrunde liegende technische Struktur korrekt umgesetzt ist. Ein Beispiel: Die Ansage einer Tabelle kann sich zwischen zwei verschiedenen Screenreadern in Reihenfolge oder Wortlaut unterscheiden, ohne dass dies auf einen Fehler der Website zurückzuführen ist. Bekannt gewordene Kompatibilitätsprobleme werden priorisiert geprüft und, soweit möglich, technisch behoben.

  • a) Regelmäßig geprüft werden aktuelle Versionen gängiger Desktop- und Mobil-Browser.
  • b) Bekannt gewordene Kompatibilitätsprobleme werden priorisiert technisch geprüft.

6. Rückmeldung

Probleme melden Sie an aware-keystone, Leipziger Straße 124, 10117 Berlin, Deutschland. Eine Rückmeldung kann auch telefonisch unter +49 30 5789123 während der üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 9 und 17 Uhr erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung ist es hilfreich, die betroffene Unterseite, das verwendete Gerät sowie die eingesetzte assistive Technologie, sofern bekannt, zu benennen. Ein Beispiel für eine hilfreiche Meldung: die Angabe, dass eine bestimmte Schaltfläche auf einer bestimmten Unterseite mit einem bestimmten Screenreader nicht ansagbar war. Eingehende Meldungen werden gesichtet, kategorisiert und je nach Schweregrad in die technische Bearbeitung eingeplant.

  • a) Hilfreiche Meldungen benennen die betroffene Unterseite und das verwendete Gerät.
  • b) Meldungen werden gesichtet, kategorisiert und nach Schweregrad eingeplant.

7. Antwortzeit

Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von 30 Tagen zu prüfen und eine Antwort zu geben. Bei einfachen redaktionellen Hinweisen, etwa einem fehlenden Alternativtext, erfolgt eine Rückmeldung häufig deutlich schneller als innerhalb dieser Frist. Bei technisch aufwendigeren Anpassungen, die eine Änderung an der zugrunde liegenden Website-Struktur erfordern, kann die Frist von 30 Tagen auch für die Bestätigung des weiteren Vorgehens benötigt werden, ohne dass dies bereits die vollständige Umsetzung bedeutet. Meldende Personen erhalten in jedem Fall innerhalb der genannten Frist eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand, auch wenn eine abschließende technische Lösung noch nicht vorliegt. Bei besonders dringenden Zugänglichkeitsproblemen wird eine schnellere erste Rückmeldung angestrebt.

  • a) Einfache redaktionelle Hinweise werden häufig innerhalb weniger Tage beantwortet.
  • b) Technisch aufwendigere Anpassungen erhalten spätestens nach 30 Tagen eine Rückmeldung zum Stand.

8. Inhalte Dritter

Externe Seiten liegen außerhalb unserer technischen Kontrolle und können andere Standards verwenden. Dies betrifft insbesondere verlinkte Behördenportale, deren Barrierefreiheit eigenständig durch den jeweiligen Betreiber zu verantworten ist. Ein Beispiel: Ein verlinktes Antragsformular einer Behörde kann eine andere technische Grundlage verwenden als diese Website und daher abweichenden Zugänglichkeitsstandards folgen. Wird ein erhebliches Zugänglichkeitsproblem auf einer verlinkten externen Seite bekannt, kann dies gleichwohl über die Kontaktseite gemeldet werden, damit die Redaktion den betroffenen Link im Einzelfall prüft. Eine unmittelbare technische Einflussnahme auf externe Angebote ist der Redaktion jedoch nicht möglich.

  • a) Verlinkte Behördenportale unterliegen eigenen, teils abweichenden Standards.
  • b) Erhebliche Probleme auf externen Seiten können über die Kontaktseite gemeldet werden.

9. Verbesserung

Hinweise fließen in die redaktionelle und technische Planung ein. Eingehende Rückmeldungen werden gesammelt und regelmäßig im Rahmen der Weiterentwicklung der Website ausgewertet, um wiederkehrende Problembereiche zu identifizieren. Ein Beispiel: Werden mehrere Meldungen zu unzureichenden Farbkontrasten in einem bestimmten Seitenbereich empfangen, wird dieser Bereich vorrangig überarbeitet. Verbesserungen werden nicht nur reaktiv aufgrund von Meldungen, sondern auch im Rahmen turnusmäßiger interner Prüfungen vorgenommen. Über umgesetzte wesentliche Verbesserungen wird, soweit sinnvoll, im folgenden Änderungsverzeichnis informiert.

  • a) Wiederkehrende Problembereiche werden vorrangig überarbeitet.
  • b) Wesentliche Verbesserungen werden im Änderungsverzeichnis vermerkt.

10. Aktualisierung

Die Erklärung wurde am 21. September 2026 geprüft. Die Prüfung umfasste eine Durchsicht der beschriebenen Grundsätze sowie eine stichprobenhafte Kontrolle zentraler Seitenbereiche wie Startseite, Kontaktformular und Cookie-Banner. Zukünftige Aktualisierungen dieser Erklärung werden mit einem neuen Datum im Kopfbereich versehen, damit die Aktualität jederzeit erkennbar ist. Wesentliche Änderungen an der Erklärung selbst werden zusätzlich im folgenden Änderungsverzeichnis kurz zusammengefasst. Frühere Fassungen können auf begründete Anfrage zur Dokumentation eingesehen werden.

  • a) Die nächste turnusmäßige Prüfung ist für das erste Quartal des Folgejahres vorgesehen.
  • b) Wesentliche technische Anpassungen werden zusätzlich im Änderungsverzeichnis vermerkt.
  • 3. Januar 2026 – Erstveröffentlichung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  • 21. September 2026 – redaktionelle Prüfung ohne inhaltliche Änderung